Skip to main content

Umzugsschäden, zahlt die Versicherung?

im Aufbau

Erster Schritt: Wer ist verantwortlich?

Bei einem umzug kann selbstverständlich auch etwas mal zu Bruch gehen da Fehler oder Missgeschicke auch nur menschlich sind.

Wie ist es aber mit Schadensregulierung? Denn geht im Wust des Umzuges etwas kaputt, kann der Verursacher laut Gesetz nicht haftbar gemacht werden, da es sich um einen Gefälligkeitsdienst handelt. Das bedeutet: Weigert sich der Verursacher, den Schaden zu bezahlen oder hat das nötige Geld nicht, bleibt man auf dem Schaden sitzen. Doch wie sieht es mit der Privathaftpflichtversicherung des Verursachers aus, sollte die nicht für den Schaden aufkommen? Auch hier sind die sogenannten Gefälligkeitsdienste ein Sonderfall. Nur, wenn diese explizit laut Vertrag mitversichert sind, zahlt die Versicherung den Schaden.